AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Disco-Company & DJ GerreG (Stand 15.10.2022)
Der Kunde/Auftraggeber/Veranstalter kann/konnte unsere allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vor Buchung einsehen und erklärt sich mit allen Punkten einverstanden, sobald er mündlich oder schriftlich einem Angebot zustimmt. Gleiches gilt auch bei verbindlicher Bestätigung eines Online-Buchungsvertrages.
1. Vertragspartner
Der Kunde/Auftraggeber/Veranstalter, nachfolgend nur Kunde genannt, führt ein Geschäftsverhältnis mit der Disco-Company, vertreten durch Holger Korsten (DJ GerreG), nachfolgend nur DJ genannt. Es ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass der DJ seine Aufträge mit aller erforderlichen Sorgfalt erledigt und dabei das Interesse des Kunden wahrt, soweit er dazu im Einzelfall imstande ist.
Nach mündlicher Zusage, oder Erstellung der Auftragsbestätigung ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.
2. Anmeldung der Veranstaltung
Der Kunde versichert, dass er die Veranstaltung bei allen dazugehörigen Behörden/Ämter angemeldet hat, die Veranstaltung im vollen Umfang genehmigt ist, und keine weiteren Vorschriften entgegenstehen. Insbesondere hat er eventuelle GEMA-Kosten zu entrichten, die für die Nutzung von Tonträgern (CDs) und MP3-Dateien durch den DJ fällig werden können.
Privatfeiern wie Hochzeiten sind in der Regel von der GEMA befreit.
3. Leistungsumfang und Ausführung von Aufträgen
Der DJ verpflichtet sich, Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen, unter Berücksichtigung technischer Vorgaben und Bestimmungen auszuführen.
Den gewünschten Leistungsumfang hat der Auftraggeber über den Buchungsvertrag bzw. das Angebot ausgewählt.
Der DJ ist in der Ausgestaltung und Ausführung seines Programms frei. Nach vorheriger Absprache mit dem Kunden, erfolgt die Programmgestaltung. Selbstverständlich können die Gäste Einfluss nehmen, dass Wünsche geäußert werden können. Diese Wünsche können aber nur berücksichtigt werden, wenn sie in die allgemeine Stimmungslage hineinpassen und keinen negativen Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltung nehmen.
4. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung der Buchung
a) Der Kunde kann als Verbraucher/Privatperson den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei der Disco-Company / Holger Korsten ohne Angaben von Gründen schriftlich per E-Mail oder per Post widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
b) Ein Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag ist nach Verstreichen der Widerrufsfrist nicht möglich; Die Disco-Company / Holger Korsten kann jedoch nach eigenem Ermessen eine Stornierung aus Kulanz vornehmen. Hierbei fallen Stornierungsgebühren nach der folgenden Kostentabelle an:
Stornierungszeitraum vor Veranstaltung Stornierungsgebühr
mehr als 6 Monate 50% der vereinbarten Gage, mind. jedoch 200€
weniger als 6 und mehr als 3 Monate 75% der vereinbarten Gage, mind. jedoch 400€
weniger als 3 und mehr als 1 Monat 95% der vereinbarten Gage, mind. jedoch 600€
weniger als 1 Monat 100% des im Vertrag festgehaltenen Betrags
Die Stornoregelung greift auch bei einer Verschiebung der Veranstaltung.
Bei absolutem Verbot der Veranstaltung aus rechtlichen Gründen, insbesondere aufgrund des Corona-Virus (oder anderen Viren), findet die obige Festsetzung der Storno-Gebühren keine Anwendung.
Bei einer Absage im Zusammenhang mit rechtlichen, Corona-bedingten (oder anderen Viren-bedingten) Einschränkungen wird eine Storno-Gebühr in Höhe von 30% fällig.
Bei einer Absage/Verschiebung in Zusammenhang mit einer Corona-Erkrankung oder anderer Krankheit des Kunden kommen obige Stornierungsgebühren zum Tragen.
c) Als Unternehmer ist generell kein Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag möglich.
Rücktritt seitens des DJ‘s vom Vertrag ist nur eingeschränkt möglich und wird wie folgt geregelt:
Steht der DJ aus selbstverschuldeten Gründen für die vereinbarte Veranstaltung nicht, nur teilweise, nicht rechtzeitig oder sonst nicht wie vereinbart zur Verfügung (höhere Gewalt ausgeschlossen), ist er verpflichtet, bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückzuerstatten und den Kunden von weiteren Zahlungen vollständig zu befreien.
Sollte der DJ aus schwerwiegenden persönlichen und unverschuldeten Gründen (z.B. schwere Krankheit, Unfall, Tod, Todesfall in der Familie) die Leistung nicht erbringen können, wird er nach Möglichkeit bemüht sein, entsprechenden Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu organisieren, ohne für die erfolgreiche Vermittlung eine Garantie geben zu können. Dieser Fall entbindet den Kunden vollständig von ausstehenden Zahlungen.
5. Preise, Zahlung und Verzug
a) Alle Preise verstehen sich in EUR inklusive der zurzeit gültigen Umsatzsteuer von aktuell 19%. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es kommen stets die am Tage der definitiven Buchung gültigen Preise zur Abrechnung.
b) Die vereinbarte Gage ist nach erbrachter Leistung in voller Höhe und ohne Abzüge zu begleichen. Die jeweilige Zahlungsmethode (Barzahlung, Vorauszahlung, Anzahlung, Überweisung) ist im Vertrag entsprechend festgehalten. Bei Überweisung ist ein Zahlungsziel von 7 Tagen auf der Rechnung ausgewiesen.
c) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Holger Korsten berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder Schadensersatz zu fordern. Weiterhin ist Holger Korsten berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 5% pro Mahnung des Bruttorechnungsbetrages zu erheben.
d) Alle durch den Zahlungsverzug bedingten Kosten (Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren, Gerichtskosten etc.) sind in vollem Umfang durch den Kunden zu begleichen.
6. Haftung bei Schäden
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden am Equipment vom DJ, die durch den Kunden oder dessen Gäste entstehen.
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.
Wird vom Kunden oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, so wird von dem DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienungsfehler übernommen. Die Haftung liegt allein beim Kunden.
Der DJ übernimmt generell keine Haftung für eventuelle Gehörschäden bei den Kunden, Gästen, Servicekräften und Musikbestellern. Achten Sie bitte auf ihre Kinder und Kleinkinder und halten Sie ausreichend Abstand von den Lautsprechern.
7. Auf- und Abbau sowie Besonderheiten am Veranstaltungsort
Der Kunde sorgt für eine direkte Zufahrt zum Veranstaltungsort und stellt einen kostenlosen Parkplatz zur Verfügung oder ihm werden die Parkkosten in Rechnung gestellt. Der Kunde kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen und haftet allein für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.
Der Auf- und Abbau der DJ Anlage (Ton- & Lichttechnik) erfolgt zeitnah vor und nach der Veranstaltung durch den DJ oder eine beauftragte Firma. Der Aufbau muss ab 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich sein. Der Kunde oder die Gäste haben keine Befugnis, die Technik ohne Erlaubnis vom DJ selbstständig zu bedienen oder auf- und abzubauen.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ein genügend abgesicherter Stromanschluss: 2 x 220 V Schuko sowie ausreichend sichere Stellfläche für das DJ-Equipment zur Verfügung stehen. Der Stromanschluss muss ausschließlich für die technische Anlage vom DJ zur Verfügung stehen. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z.B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden.
Bei Aufträgen im Freien trägt alleine der Kunde das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Kunde die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz muss Trockenheit für DJ und Technik und eine Temperatur von mindestens 10°C gewährleisten.
Sollte der Kunde oder der Inhaber des Veranstaltungsraumes Ton- und/oder Lichttechnik stellen, so sind unsere Standardanforderungen unbedingt zu erfüllen. Diese umfassen:
Eine professionelle PA- und Licht-Anlage namhafter DJ-Equipment Firmen, wie z.B. LD Systems, Syrincs, Yamaha, Pioneer, Denon, HK Audio, JBL, Zeck u.ä. mit ausreichend RMS bzw. Licht-Leistung für die jeweilige Raumgröße. Das Technik-Ausfallrisiko übernimmt in diesem Fall ausschließlich der Kunde bzw. der Inhaber des Veranstaltungsraumes. Sollte aufgrund eines Ausfalls der gestellten Technik die Veranstaltung vorzeitig beendet werden, ist die volle vereinbarte Gage sofort zahlbar.
Grundsätzlich ist seitens des Kunden abzuklären, dass es seitens der Lokation keinerlei Lautstärkebegrenzungen gibt. Sofern es derartige Begrenzungen seitens des Veranstaltungsortes geben sollte, sind diese dem DJ schriftlich mitzuteilen. Sofern durch diese Begrenzungen der Fluss der Party gestört wird (beispielsweise durch angeordnete Zimmerlautstärke), ist der DJ nicht für einen schlechten Verlauf der Veranstaltung verantwortlich. Eine vorzeitige Beendigung der Veranstaltung aus diesen oder anderen Gründen entbindet den Kunden nicht vor der Entrichtung der vollen vereinbarten Gage.
Wichtig: Eine eventuelle Lautstärkebegrenzung ist vom Kunden VOR der Buchung zu klären! Eine nachträgliche Auflage ist dem DJ sofort schriftlich anzuzeigen. In diesem Falle obliegt es dem Ermessen des DJ’s, ob er die Veranstaltung trotzdem durchführen will. Sollte der DJ zu der Erkenntnis kommen, dass eine derartige Begrenzung einen starken negativen Einfluss auf die Veranstaltung haben könnte, kann er von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die unter Punkt 4 aufgelisteten Stornierungsgebühren sind dann vom Kunden zu entrichten. Sollte zum Zeitpunkt der Buchung eine Lautstärkebegrenzung bereits bekannt sein, wird diese mit in den Vertrag aufgenommen. Eine nachträgliche Stornierung durch den DJ ist in diesem Falle ausgeschlossen und somit können dann auch keine Stornierungsgebühren aufgrund dieser Begrenzung anfallen.
Sollte dem DJ seitens des Inhabers des Veranstaltungsortes urplötzlich doch auf der Veranstaltung eine Begrenzung der Lautstärke auferlegt werden, so muss der DJ dieser Aufforderung natürlich nachkommen. Für alle sich daraus ergebenden Folgen für die Veranstaltung trägt der DJ keine Verantwortung. Auch eine vorzeitige Beendigung der Veranstaltung durch diesen Umstand berechtigt den Kunden nicht dazu, die vereinbarte Gage zu kürzen. Sie ist sofort im vollen Umfang wie vereinbart zahlbar.
8. Leistungserfüllung
a) Die Leistungserfüllung durch die Disco-Company / Holger Korsten als Discjockey umfasst die im Vertrag angegebenen Leistungen. Ein ausführliches Vorgespräch über mehrere Stunden zählt ebenso zu den angegebenen Leistungen. Diese umfassen generell das Auflegen von Musik (auch Hintergrundmusik) im vereinbarten Zeitraum. Sollte von Holger Korsten bzw. der Disco-Company keine Technik gestellt bzw. aufgebaut werden, so ist vom Kunden spezielles Equipment (siehe Punkt 7) zu stellen.
b) Falls im Vertrag festgehalten, umfasst die Leistungserbringung die Anlieferung, den Auf- und Abbau sowie den Abtransport von Ton- und Lichttechnik am vereinbarten Veranstaltungsort.
c) Anlieferung und Abtransport finden, sofern nichts anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Die Standardaufbauzeit beträgt ca. 1,5 Stunden; die Standardabbauzeit ca. 1 Stunde. Die genannten Zeiten gelten für Musik- und Lichtanlagen bis ca. 100 Personen. Die genaue Zeit für den Aufbau ist im Vertrag festgehalten und kann bei Mehraufwand und größerer Technik von den zuvor genannten Zeiten abweichen.
d) Falls ein Aufbau/Abbau zu anderen Zeiten gewünscht ist, so fällt jeweils pro Anfahrt zusätzlich eine Anfahrts-/Aufwandspauschale von 100,00 EUR pro angebrochenen 100 Kilometern an. Sollte der Aufbau bereits einen oder mehrere Tage zuvor erfolgen, so ist die Disco-Company / Holger Korsten berechtigt, pro Tag einen Mehraufwand von 50% des vereinbarten Preises zu verlangen. Gleiches gilt für den Abbau, wenn dieser nicht unmittelbar nach der Veranstaltung stattfinden kann.
e) Die Discjockey Tätigkeit beginnt und endet zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Die Tätigkeit des DJs beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet. Auch Hintergrundmusik zählt zur Arbeitszeit des DJ‘s, auch wenn dieser nur eine CD bzw. Playlist vom Laptop ablaufen lässt. Sollte der DJ auf Kundenwunsch früher mit seiner Tätigkeit beginnen oder länger als vereinbart spielen, so wird diese Zeit mit dem im Vertrag vereinbarten Stundensatz berechnet.
f) Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelmietpreis des betroffenen Geräts, sofern seitens der Disco-Company nicht Ersatz beschafft werden kann. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungsversuche durch Holger Korsten fehl, erhöht sich die Haftung maximal auf den gesamten vereinbarten Preis für die Buchung. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Seiten des Kunden sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
g) Bei bereits installierter Musik- und/oder Lichttechnik übernimmt die Disco-Company / Holger Korsten keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage. Eventuelle schlechte Qualität der Beschallung o.ä. sind auf die bereits installierte Technik zurückzuführen und führen nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises. Falls weiteres Equipment durch die Disco-Company / Holger Korsten an eine bereits bestehende Anlage angeschlossen werden soll, so erstreckt sich die Haftung nur auf die von der Disco-Company / Holger Korsten installierten Komponenten. Für Schäden, die an bereits vor Ort installierten Geräten entstehen, haftet die Disco-Company / Holger Korsten nicht; es sei denn, es ist nachweislich durch ihn zu verantworten (bei z.B. grob fahrlässiger Handlungsweise). Ansonsten gelten die unter Punkt 6. Aufgeführten Haftungen bei Schäden.
9. Verpflegung
Der Kunde verpflichtet sich, den DJ über die Veranstaltungsdauer entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getränke (Cola Light, Cola Zero, Mineralwasser, Säfte etc.) und angemessene Speisen bereitzustellen. Sollte der DJ die Kosten für seine Verpflegung selbst tragen müssen, können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist die Stadt Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für diese AGB sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen dem DJ und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.