{"id":3913,"date":"2022-10-19T15:59:10","date_gmt":"2022-10-19T13:59:10","guid":{"rendered":"https:\/\/disco-company.de\/?page_id=3913"},"modified":"2025-07-28T13:14:57","modified_gmt":"2025-07-28T11:14:57","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/disco-company.de\/?page_id=3913","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>AGB<\/strong><\/p>\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Disco-Company &amp; DJ GerreG (Stand 15.03.2025)<\/strong><\/p>\n<p>Der Kunde\/Auftraggeber\/Veranstalter kann\/konnte unsere allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) vor Buchung einsehen und erkl\u00e4rt sich mit allen Punkten einverstanden, sobald er m\u00fcndlich oder schriftlich einem Angebot zustimmt. Gleiches gilt auch bei verbindlicher Best\u00e4tigung eines Online-Buchungsvertrages.<\/p>\n<p><strong>1. Vertragspartner<\/strong><\/p>\n<p>Der Kunde\/Auftraggeber\/Veranstalter, nachfolgend nur Kunde genannt, f\u00fchrt ein Gesch\u00e4ftsverh\u00e4ltnis mit der Disco-Company, vertreten durch Holger Korsten (DJ GerreG), nachfolgend nur DJ genannt. Es ist ein gegenseitiges Vertrauensverh\u00e4ltnis. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass der DJ seine Auftr\u00e4ge mit aller erforderlichen Sorgfalt erledigt und dabei das Interesse des Kunden wahrt, soweit er dazu im Einzelfall imstande ist.<br \/>\nNach m\u00fcndlicher Zusage, oder Erstellung der Auftragsbest\u00e4tigung ist der Auftrag f\u00fcr beide Seiten verbindlich.<\/p>\n<p><strong>2. Anmeldung der Veranstaltung<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Der Kunde versichert, dass er die Veranstaltung bei allen dazugeh\u00f6rigen Beh\u00f6rden\/\u00c4mter angemeldet hat, die Veranstaltung im vollen Umfang genehmigt ist, und keine weiteren Vorschriften entgegenstehen. Insbesondere hat er eventuelle GEMA-Kosten zu entrichten, die f\u00fcr die Nutzung von Tontr\u00e4gern (CDs) und MP3-Dateien durch den DJ f\u00e4llig werden k\u00f6nnen.<br \/>\nPrivatfeiern wie Hochzeiten sind in der Regel von der GEMA befreit.<\/p>\n<p><strong>3. Leistungsumfang und Ausf\u00fchrung von Auftr\u00e4gen<\/strong><\/p>\n<p>Der DJ verpflichtet sich, Auftr\u00e4ge nach bestem Wissen und Gewissen, unter Ber\u00fccksichtigung technischer Vorgaben und Bestimmungen auszuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Den gew\u00fcnschten Leistungsumfang hat der Auftraggeber \u00fcber den Buchungsvertrag bzw. das Angebot ausgew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Der DJ ist in der Ausgestaltung und Ausf\u00fchrung seines Programms frei. Nach vorheriger Absprache mit dem Kunden, erfolgt die Programmgestaltung. Selbstverst\u00e4ndlich k\u00f6nnen die G\u00e4ste Einfluss nehmen, dass W\u00fcnsche ge\u00e4u\u00dfert werden k\u00f6nnen. Diese W\u00fcnsche k\u00f6nnen aber nur ber\u00fccksichtigt werden, wenn sie in die allgemeine Stimmungslage hineinpassen und keinen negativen Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltung nehmen.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>4. R\u00fccktritt vom Vertrag \/ Stornierung der Buchung<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>a) Der Kunde kann als Verbraucher\/Privatperson den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei der Disco-Company \/ Holger Korsten ohne Angaben von Gr\u00fcnden schriftlich per E-Mail oder per Post widerrufen. Zur Wahrung der Frist gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<\/p>\n<p>b) Ein R\u00fccktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag ist nach Verstreichen der Widerrufsfrist nicht m\u00f6glich; Die Disco-Company \/ Holger Korsten kann jedoch nach eigenem Ermessen eine Stornierung aus Kulanz vornehmen. Hierbei fallen Stornierungsgebu\u0308hren nach der folgenden Kostentabelle an:<\/p>\n<p>Stornierungszeitraum vor Veranstaltung\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Stornierungsgeb\u00fchr<\/p>\n<p>mehr als 6 Monate\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 50% der vereinbarten Gage, mind. jedoch 500\u20ac<br \/>\nweniger als 6 und mehr als 3 Monate\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a075% der vereinbarten Gage, mind. jedoch 700\u20ac<br \/>\nweniger als 3 und mehr als 1 Monat\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 95% der vereinbarten Gage, mind. jedoch 900\u20ac<br \/>\nweniger als 1 Monat\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0100% des im Vertrag festgehaltenen Betrags<\/p>\n<p>Falls die vereinbarte Gage unter 600 \u20ac liegt, gilt die jeweilige prozentuale Stornogeb\u00fchr entsprechend den oben genannten Staffelungen. In diesem Fall entfallen die genannten Mindestbetr\u00e4ge.<\/p>\n<p>Die Stornoregelung greift auch bei einer Verschiebung der Veranstaltung.<br \/>\nBei absolutem Verbot der Veranstaltung aus rechtlichen Gr\u00fcnden, insbesondere aufgrund des Corona-Virus (oder anderen Viren), findet die obige Festsetzung der Storno-Geb\u00fchren keine Anwendung.<\/p>\n<p>Bei einer Absage im Zusammenhang mit rechtlichen, Corona-bedingten (oder anderen Viren-bedingten) Einschr\u00e4nkungen wird eine Storno-Geb\u00fchr in H\u00f6he von 30% f\u00e4llig.<br \/>\nBei einer Absage\/Verschiebung in Zusammenhang mit einer Corona-Erkrankung oder anderer Krankheit des Kunden kommen obige Stornierungsgeb\u00fchren zum Tragen.<\/p>\n<p>c) Als Unternehmer ist generell kein R\u00fccktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag m\u00f6glich.<\/p>\n<p>R\u00fccktritt seitens des DJ\u2018s vom Vertrag ist nur eingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich und wird wie folgt geregelt:<\/p>\n<p>Steht der DJ aus selbstverschuldeten Gr\u00fcnden f\u00fcr die vereinbarte Veranstaltung nicht, nur teilweise, nicht rechtzeitig oder sonst nicht wie vereinbart zur Verf\u00fcgung (h\u00f6here Gewalt ausgeschlossen), ist er verpflichtet, bereits geleisteten Zahlungen in voller H\u00f6he zur\u00fcckzuerstatten und den Kunden von weiteren Zahlungen vollst\u00e4ndig zu befreien.<\/p>\n<p>Sollte der DJ aus schwerwiegenden pers\u00f6nlichen und unverschuldeten Gr\u00fcnden (z.B. schwere Krankheit, Unfall, Tod, Todesfall in der Familie) die Leistung nicht erbringen k\u00f6nnen, wird er nach M\u00f6glichkeit bem\u00fcht sein, entsprechenden Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu organisieren, ohne f\u00fcr die erfolgreiche Vermittlung eine Garantie geben zu k\u00f6nnen. Dieser Fall entbindet den Kunden vollst\u00e4ndig von ausstehenden Zahlungen.<\/p>\n<p><strong>5. Preise, Zahlung und Verzug<\/strong><\/p>\n<p>a) Alle Preise verstehen sich in EUR inklusive der zurzeit g\u00fcltigen Umsatzsteuer von aktuell 19%. Druckfehler und Irrt\u00fcmer bleiben vorbehalten. Es kommen stets die am Tage der definitiven Buchung g\u00fcltigen Preise zur Abrechnung.<\/p>\n<p>b) Die vereinbarte Gage ist nach erbrachter Leistung in voller H\u00f6he und ohne Abz\u00fcge zu begleichen. Die jeweilige Zahlungsmethode (Barzahlung, Vorauszahlung, Anzahlung, \u00dcberweisung) ist im Vertrag entsprechend festgehalten. Bei \u00dcberweisung ist ein Zahlungsziel von 7 Tagen auf der Rechnung ausgewiesen.<\/p>\n<p>c) Die Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Ger\u00e4t der Kunde nach Ablauf dieser Frist in Verzug, ist Holger Korsten berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 5 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz der EZB (bei Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz (bei Unternehmen) zu berechnen.<br data-start=\"630\" data-end=\"633\" \/>F\u00fcr jede schriftliche Mahnung nach Eintritt des Verzugs kann eine pauschale Mahngeb\u00fchr von 5,00 \u20ac erhoben werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.<br data-start=\"1584\" data-end=\"1587\" \/>d) Weitere Kosten durch Inkasso oder gerichtliche Mahnverfahren tr\u00e4gt der Kunde in voller H\u00f6he.<br \/>\ne) R\u00fcckbelastungen bei Kartenzahlung:<br data-start=\"969\" data-end=\"972\" \/>Erfolgt die Bezahlung der Gage per EC-\/Karten-Zahlung und wird diese Zahlung nachtr\u00e4glich vom Zahlungsdienstleister r\u00fcckbelastet (z.\u202fB. mangels Deckung oder durch Widerspruch), bleibt die Forderung weiterhin in voller H\u00f6he bestehen.<br data-start=\"1206\" data-end=\"1209\" \/>In diesem Fall wird der urspr\u00fcnglich geschuldete Betrag zuz\u00fcglich eventuell entstandener R\u00fcckbuchungsgeb\u00fchren und einer pauschalen Bearbeitungsgeb\u00fchr von 10\u202f\u20ac erneut zur Zahlung f\u00e4llig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den ausstehenden Betrag umgehend per Bank\u00fcberweisung zu begleichen.<\/p>\n<p><strong>6. Haftung bei Sch\u00e4den<\/strong><\/p>\n<p>Der Kunde haftet f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den am Equipment vom DJ, die durch den Kunden oder dessen G\u00e4ste entstehen. Dies gilt auch f\u00fcr Sch\u00e4den durch unsachgem\u00e4\u00dfe Handhabung oder mutwillige Zerst\u00f6rung. Die Haftung des Kunden entf\u00e4llt nur, wenn er nachweist, dass weder er noch seine G\u00e4ste den Schaden verursacht haben.<\/p>\n<p>F\u00fcr Personen- und Sachsch\u00e4den w\u00e4hrend einer Veranstaltung haftet ausschlie\u00dflich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grobfahrl\u00e4ssiges oder vors\u00e4tzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.<br \/>\nWird vom Kunden oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, so wird von dem DJ keine Haftung f\u00fcr eventuelle Sch\u00e4den durch Bedienungsfehler \u00fcbernommen. Die Haftung liegt allein beim Kunden.<\/p>\n<p>Der DJ \u00fcbernimmt generell keine Haftung f\u00fcr eventuelle Geh\u00f6rsch\u00e4den bei den Kunden, G\u00e4sten, Servicekr\u00e4ften und Musikbestellern. Achten Sie bitte auf ihre Kinder und Kleinkinder und halten Sie ausreichend Abstand von den Lautsprechern.<\/p>\n<p><strong>\u00a07.\u00a0<\/strong><strong>Auf- und Abbau sowie Besonderheiten am Veranstaltungsort<\/strong><\/p>\n<p>Der Kunde sorgt f\u00fcr eine direkte Zufahrt zum Veranstaltungsort und stellt einen kostenlosen Parkplatz zur Verf\u00fcgung oder ihm werden die Parkkosten in Rechnung gestellt. Der Kunde \u00a0k\u00fcmmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen und haftet allein f\u00fcr nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.<\/p>\n<p>Der Auf- und Abbau der DJ Anlage (Ton- &amp; Lichttechnik) erfolgt zeitnah vor und nach der Veranstaltung durch den DJ oder eine beauftragte Firma. Der Aufbau muss ab 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn m\u00f6glich sein. Der Kunde oder die G\u00e4ste haben keine Befugnis, die Technik ohne Erlaubnis vom DJ selbstst\u00e4ndig zu bedienen oder auf- und abzubauen.<\/p>\n<p>Der Kunde hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass ein gen\u00fcgend abgesicherter Stromanschluss: 2 x 220 V Schuko sowie ausreichend sichere Stellfl\u00e4che (ca. 2&#215;3 Meter) f\u00fcr das DJ-Equipment zur Verf\u00fcgung stehen. Der Stromanschluss muss ausschlie\u00dflich f\u00fcr die technische Anlage vom DJ zur Verf\u00fcgung stehen. Es d\u00fcrfen keine zus\u00e4tzlichen Ger\u00e4te wie z.B. K\u00fchlger\u00e4te, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden.<\/p>\n<p>Bei Auftr\u00e4gen im Freien tr\u00e4gt alleine der Kunde das Witterungsrisiko. Es ist in diesem Falle ein Witterungsschutz f\u00fcr DJ und Technik (Sonne, Regen) zu stellen. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Kunde die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz muss Trockenheit f\u00fcr DJ und Technik und eine Temperatur von mindestens 15\u00b0C gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Sollte der Kunde oder der Inhaber des Veranstaltungsraumes Ton- und\/oder Lichttechnik stellen, so sind unsere Standardanforderungen unbedingt zu erf\u00fcllen. Diese umfassen:<\/p>\n<p>Eine professionelle PA- und Licht-Anlage namhafter DJ-Equipment Firmen, wie z.B. LD Systems, Syrincs, Yamaha, Pioneer, Denon, HK Audio, JBL, Zeck u.\u00e4. mit ausreichend RMS bzw. Licht-Leistung f\u00fcr die jeweilige Raumgr\u00f6\u00dfe. Das Technik-Ausfallrisiko \u00fcbernimmt in diesem Fall ausschlie\u00dflich der Kunde bzw. der Inhaber des Veranstaltungsraumes. Sollte aufgrund eines Ausfalls der gestellten Technik die Veranstaltung vorzeitig beendet werden, ist die volle vereinbarte Gage sofort zahlbar.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist seitens des Kunden abzukl\u00e4ren, dass es seitens der Lokation keinerlei Lautst\u00e4rkebegrenzungen gibt. Sofern es derartige Begrenzungen seitens des Veranstaltungsortes geben sollte, sind diese dem DJ schriftlich mitzuteilen. Sofern durch diese Begrenzungen der Fluss der Party gest\u00f6rt wird (beispielsweise durch angeordnete Zimmerlautst\u00e4rke), ist der DJ nicht f\u00fcr einen schlechten Verlauf der Veranstaltung verantwortlich. Eine vorzeitige Beendigung der Veranstaltung aus diesen oder anderen Gr\u00fcnden entbindet den Kunden nicht vor der Entrichtung der vollen vereinbarten Gage.<\/p>\n<p><strong>Wichtig: Eine eventuelle Lautst\u00e4rkebegrenzung ist vom Kunden VOR der Buchung zu kl\u00e4ren!<\/strong>\u00a0Eine nachtr\u00e4gliche Auflage ist dem DJ sofort schriftlich anzuzeigen. In diesem Falle obliegt es dem Ermessen des DJ\u2019s, ob er die Veranstaltung trotzdem durchf\u00fchren will. Sollte der DJ zu der Erkenntnis kommen, dass eine derartige Begrenzung einen starken negativen Einfluss auf die Veranstaltung haben k\u00f6nnte, kann er von dem geschlossenen Vertrag zur\u00fccktreten. Die unter Punkt 4 aufgelisteten Stornierungsgeb\u00fchren sind dann vom Kunden zu entrichten. Sollte zum Zeitpunkt der Buchung eine Lautst\u00e4rkebegrenzung bereits bekannt sein, wird diese mit in den Vertrag aufgenommen. Eine nachtr\u00e4gliche Stornierung durch den DJ ist in diesem Falle ausgeschlossen und somit k\u00f6nnen dann auch keine Stornierungsgeb\u00fchren aufgrund dieser Begrenzung anfallen.<\/p>\n<p>Sollte dem DJ seitens des Inhabers des Veranstaltungsortes urpl\u00f6tzlich doch auf der Veranstaltung eine Begrenzung der Lautst\u00e4rke auferlegt werden, so muss der DJ dieser Aufforderung nat\u00fcrlich nachkommen. F\u00fcr alle sich daraus ergebenden Folgen f\u00fcr die Veranstaltung tr\u00e4gt der DJ keine Verantwortung. Auch eine vorzeitige Beendigung der Veranstaltung durch diesen Umstand berechtigt den Kunden nicht dazu, die vereinbarte Gage zu k\u00fcrzen. Sie ist sofort im vollen Umfang wie vereinbart zahlbar.<\/p>\n<p><strong>8. Leistungserfu\u0308llung<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>a) Die Leistungserfu\u0308llung durch die Disco-Company \/ Holger Korsten als Discjockey umfasst die im Vertrag angegebenen Leistungen. Ein ausf\u00fchrliches Vorgespr\u00e4ch \u00fcber mehrere Stunden z\u00e4hlt ebenso zu den angegebenen Leistungen. Diese umfassen generell das Auflegen von Musik (auch Hintergrundmusik) im vereinbarten Zeitraum. Sollte von Holger Korsten bzw. der Disco-Company keine Technik gestellt bzw. aufgebaut werden, so ist vom Kunden spezielles Equipment (siehe Punkt 7) zu stellen.<\/p>\n<p>b) Falls im Vertrag festgehalten, umfasst die Leistungserbringung die Anlieferung, den Auf- und Abbau sowie den Abtransport von Ton- und Lichttechnik am vereinbarten Veranstaltungsort.<\/p>\n<p>c) Anlieferung und Abtransport finden, sofern nichts anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Die Standardaufbauzeit betr\u00e4gt ca. 1,5 Stunden; die Standardabbauzeit ca. 1 Stunde. Die genannten Zeiten gelten f\u00fcr Musik- und Lichtanlagen bis ca. 100 Personen. Die genaue Zeit f\u00fcr den Aufbau ist im Vertrag festgehalten und kann bei Mehraufwand und gr\u00f6\u00dferer Technik von den zuvor genannten Zeiten abweichen.<\/p>\n<p>d) Falls ein Aufbau\/Abbau zu anderen Zeiten gew\u00fcnscht ist, so f\u00e4llt jeweils pro Anfahrt zus\u00e4tzlich eine Anfahrts-\/Aufwandspauschale von 100,00 EUR pro angebrochenen 100 Kilometern an. Sollte der Aufbau bereits einen oder mehrere Tage zuvor erfolgen, so ist die Disco-Company \/ Holger Korsten berechtigt, pro Tag einen Mehraufwand von 50% des vereinbarten Preises zu verlangen. Gleiches gilt f\u00fcr den Abbau, wenn dieser nicht unmittelbar nach der Veranstaltung stattfinden kann.<\/p>\n<p>e) Die Discjockey T\u00e4tigkeit beginnt und endet zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Die T\u00e4tigkeit des DJs beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und\/oder Sprachbeschallung stattfindet. Auch Hintergrundmusik z\u00e4hlt zur Arbeitszeit des DJ\u2018s, auch wenn dieser nur eine CD bzw. Playlist vom Laptop ablaufen l\u00e4sst. Sollte der DJ auf Kundenwunsch fr\u00fcher mit seiner T\u00e4tigkeit beginnen oder l\u00e4nger als vereinbart spielen, so wird diese Zeit mit dem im Vertrag vereinbarten Stundensatz berechnet.<\/p>\n<p>f) Sollten einzelne Ger\u00e4te w\u00e4hrend des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelmietpreis des betroffenen Ger\u00e4ts, sofern seitens der Disco-Company nicht Ersatz beschafft werden kann. F\u00fchrt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungsversuche durch Holger Korsten fehl, erh\u00f6ht sich die Haftung maximal auf den gesamten vereinbarten Preis f\u00fcr die Buchung. Weitergehende Schadenersatzanspr\u00fcche von Seiten des Kunden sind in einem solchen Fall ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n<p>g) Bei bereits installierter Musik- und\/oder Lichttechnik \u00fcbernimmt die Disco-Company \/ Holger Korsten keine Garantie und Haftung f\u00fcr die einwandfreie Funktionstu\u0308chtigkeit der Anlage. Eventuelle schlechte Qualit\u00e4t der Beschallung o.a\u0308. sind auf die bereits installierte Technik zur\u00fcckzuf\u00fchren und f\u00fchren nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises. Falls weiteres Equipment durch die Disco-Company \/ Holger Korsten an eine bereits bestehende Anlage angeschlossen werden soll, so erstreckt sich die Haftung nur auf die von der Disco-Company \/ Holger Korsten installierten Komponenten. F\u00fcr Sch\u00e4den, die an bereits vor Ort installierten Ger\u00e4ten entstehen, haftet die Disco-Company \/ Holger Korsten nicht; es sei denn, es ist nachweislich durch ihn zu verantworten (bei z.B. grob fahrl\u00e4ssiger Handlungsweise). Ansonsten gelten die unter Punkt 6. Aufgef\u00fchrten Haftungen bei Sch\u00e4den.<\/p>\n<p>h) Die Disco-Comapny Holger Korsten aka DJ GerreG nutzt zur Erbringung der Leistung gegen\u00fcber den Kunden den Dienst <a href=\"https:\/\/app.kreativ.management\/\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener noreferrer\">https:\/\/app.kreativ.management<\/a>. Dieser bietet mir insbesondere die M\u00f6glichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden\/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-\/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die M\u00f6glichkeit direkt \u00fcber den Dienst Angebote und Abrechnungen f\u00fcr die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen \u2013 datenschutzrechtlich notwendigen \u2013 Auftragsverarbeitungsvertrag habe.<\/p>\n<p><strong data-start=\"246\" data-end=\"276\">9. Foto- und Videoverwendung<\/strong><br data-start=\"276\" data-end=\"279\" \/>Der DJ beh\u00e4lt sich das Recht vor, w\u00e4hrend der Veranstaltung stimmungsvolle Foto- und Videoaufnahmen zu erstellen und diese zur Eigenwerbung (z.\u202fB. auf der Website oder in sozialen Medien) zu nutzen. Die Aufnahmen zeigen Szenen der Feier (z.\u202fB. Tanzfl\u00e4che, Lichter, Stimmung) im Rahmen des \u00a7 23 KUG (Personen als Teil der Veranstaltung). Es werden keine gezielten Portr\u00e4taufnahmen oder Einzelaufnahmen von G\u00e4sten ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung ver\u00f6ffentlicht.<br data-start=\"993\" data-end=\"996\" \/>Ein Widerspruch gegen die Nutzung ist im Vorfeld schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p><strong>10. <\/strong><strong>Verpflegung<\/strong><\/p>\n<p>Der Kunde verpflichtet sich, den DJ \u00fcber die Veranstaltungsdauer entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getr\u00e4nke (Cola Light, Cola Zero, Mineralwasser, S\u00e4fte etc.) und angemessene Speisen bereitzustellen. Sollte keine Verpflegung bereitgestellt werden, werden dem Kunden pauschal 50 \u20ac f\u00fcr Getr\u00e4nke &amp; Speisen berechnet.<\/p>\n<p><strong>11. Gerichtsstand und anwendbares Recht<\/strong><\/p>\n<p>Gerichtsstand f\u00fcr beide Vertragspartner ist die Stadt Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br \/>\nF\u00fcr diese AGB sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen dem DJ und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.<\/p>\n<p><strong>12. Salvatorische Klausel<\/strong><\/p>\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchf\u00fchrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im \u00dcbrigen unber\u00fchrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchf\u00fchrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am n\u00e4chsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchf\u00fchrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend f\u00fcr den Fall, dass sich der Vertrag als l\u00fcckenhaft erweis<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Disco-Company &amp; DJ GerreG (Stand 15.03.2025) Der Kunde\/Auftraggeber\/Veranstalter kann\/konnte unsere allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) vor Buchung einsehen und erkl\u00e4rt sich mit allen Punkten einverstanden, sobald er m\u00fcndlich oder schriftlich einem Angebot zustimmt. 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